Der beste Schutz, wenn es darauf ankommt: ExpertPLUS. Für Lebenslagen, in denen man etwas mehr braucht. ExpertPLUS sichert Ihnen bei bestimmten Erkrankungen, die einen operativen Eingriff erfordern, den einfachen und schnellen Zugang zu ausgewiesenen Experten. Die Versicherungskammer Bayern vereinbart für die versicherte Person einen Termin beim Spezialisten und garantiert ein Beratungsgespräch bzw. stationäre Aufnahme innerhalb von fünf Werktagen (ohne Samstag). Ihre Vorteile: Organisation der Behandlung durch Experten* Die Versicherungskammer Bayern vermittelt dem Kunden ein Beratungsgespräch bei einem ausgewählten Experten oder die stationäre Aufnahme in dem Krankenhaus, in dem der Experte tätig ist, innerhalb von fünf Werktagen. Aufwandspauschale in Höhe von 500 EUR* Im Versicherungsfall erhält der Kunde eine Aufwandspauschale in Höhe von 500 EUR zur freien Verfügung, z. B. für Reise- und Transportkosten. Ersatzpauschale in Höhe von 500 EUR* Kann die Fünf-Tage-Frist in Ausnahmefällen nicht eingehalten werden, erhält der Kunde eine Ersatzpauschale von 500 EUR. Die Leistung wird dennoch erbracht. Der Tarif ist abschließbar zu: Vollversicherungen: - CompactPRIVAT - Optimal
- GesundheitPRIVAT
- S2 / HS
- N/1, N/2, N/3, N 100/60, K
Quotentarifen: - B20/2 - B70/2, B20/3 - B70/3, B30/20
- BawPRIVAT
- N20/2 - N70/2, N20/3 - N70/3
Zusatzversicherungen zur GKV: - KlinikPRIVAT/1, KlinikPRIVAT/2
- KlinikOnTOP
- Z20-Z55
ExpertPLUS
Als wichtigen Teil ihrer Qualitätsoffensive hat die Versicherungskammer Bayern einen hochkarätig besetzten medizinischen Beirat berufen. Die Beiräte informieren uns regelmäßig über aktuelle medizinische Entwicklungen in den einzelnen Fachgebieten und beraten uns, wie z.B. sinnvolle neue Behandlungsmethoden schnellstmöglich für unsere krankenversicherten Kunden genutzt werden können. Darüber hinaus hat uns der medizinische Beirat bei der objektiven Auswahl geeigneter Mediziner unterstützt, die wir in das Expertennetz der Versicherungskammer Bayern berufen haben. *Hierbei handelt es sich um Tarifauszüge; Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife. |